Tafelwein

Während man früher unter Tafelwein Tischweine verstand, die man vorrangig zum Essen bei Tische, also zum ‘Tafeln’, verwendete, bezeichnet dieser Begriff heute nach EU-Bestimmungen die unterste Güteklasse der Weine, unterhalb der Qualitätsweine; Landwein gilt als gehobener Tafelwein. Tafelweine sind meist einfache, anspruchslose Schoppenweine mit geringem Alkoholgehalt (vorgeschriebener Mindestalkohol 6 Vol.-% in Weinbauzone B, 5 Vol.-% in A), meist angereichert; sie dürfen keine Lagennamen tragen und brauchen sich keiner amtlichen Prüfung zu unterziehen. Die Tafelweine spielen in Deutschland eine untergeordnete Rolle (unter 10% der gesamten Weinerzeugung).

Tannin

Auch Gerbstoff genannt. Ist in jedem Wein vorhanden, im Rotwein jedoch in größeren Mengen. Das weichste Tannin liefert die Beerenhaut, die beim Rotwein mitvergoren wird. Beim Ausbau im Barrique gibt das Holz des Fasses zusätzlich Tannin an den Wein ab.

Tastevin

Weinprobierschale

Temperaturkontrolle

Kontrollierte Gärführung, zum Beispiel mit einer niedrigen Tempeatur im Gärbehälter, um eine langsame, gezügelte Gärung zu gewährleisten und reintönige Weine mit mehr Frucht zu erzielen (bei Weißweinen etwa 16 bis 20 Grad Celsius, bei Rotweinen 27 bis 30 Grad).

Terroir

= frz.: Boden. Bezeichnet das Zusammenspiel von Boden, Lage und Klima für die Prägung des Weins.

Traube

Frucht der Rebpflanze.

Traubenmühle

Gerät zum Mahlen der Beeren zwischen zwei gegeneinander laufenden Gummirollen, um aus Trauben Maische herzustellen.

Traubensaft

= Most entsteht durch mahle bzw. Pressen der Trauben. Ein Kilo Trauben ergibt normalerweise 0,7 Liter Most.

Traubenzucker

(= auch Saccharose): Inhaltsstoff des Mostes aus Glucose und Fructose bestehend. In der Reifezeit nimmt der Gehalt an Traubenzucker stetig zu und parallel dazu die Säure stetig ab.

Trester

Ausgepresste Schalen mit Kernen. Wird als Brennstoff, organischer Dünger oder als Grundstoff für die Destillation von Tresterschnäpsen (Grappa) weiterverwendet.

Tresterhut

Schalen, Stiele und andere feste Traubenbestandteile, die bei der Maischegärung auf dem Saft schwimmen.

trocken

Weine, die keine geschmacklich erkennbare Restsüße besitzen. Nach weingesetzlichen Bestimmungen ist diese Bezeichnung nur dann zugelassen, wenn der Wein höchstens 2 g/l mehr Zucker als Säure, jedoch maximal 9 g/l Zucker pro Liter enthält. Ein trockener Wein mit einem Säuregehalt von 5,5 g/l (5,5 Promille) darf also höchstens einen Zuckergehalt von 7,5 g/l aufweisen. Hat er jedoch 8 g Säure, darf der Zuckergehalt trotzdem nur bei 9 g/l liegen, da hier der Grenzwert für die Bezeichnung ‘trocken’ liegt. Für Diabetikerweine gelten andere Bestimmungen. ‘Trockener’ Schaumwein und Sekt dürfen 17-35 g/l Restsüße enthalten.

Trockenbeerenauslese

(= TBA) Konzentrierter edelsüßer Wein der höchsten Qualitätsstufe ( in Deutschland mindestens 150 Grad Öchsle), nur aus rosinenartig eingetrockneten Beeren gewonnen, die einzeln aus einer Traube herausgepickt werden. Berühmte TBA kommen aus Deutschland, Elsaß und Österreich ( Neusiedlersee).